Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Verordnung für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) in EURO wurde am 19.03.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 09.04.2024 in Kraft.
Damit sind die Weichen gestellt, dass Instant Payments (IP) innerhalb der EU zum Standard („new normal“) werden und die klassische SEPA-Überweisung ablösen.
Um die Anforderungen an das Versenden und Empfangen von Sofortüberweisungen zu erfüllen, stellt die EU ausreichend Zeit zur Verfügung.
Die passive Teilnahme (d. h. den Empfang von Instant Payments) sollen EURO-Länder 9 Monate nach Inkrafttreten (09.01.2025) erfüllen, für die aktive Teilnahme am Instant Payments-System und den IBAN-Namensabgleich haben sie 18 Monate nach Inkrafttreten (09.10.2025) der Verordnung Zeit.
Aber ab dem 09.10.2025 ergibt sich für die Banken im EURO-Raum nicht nur für Instant Payments, sondern auch für SEPA-Zahlungen die „Verification of Payee“-Pflicht (VOP).
Die Bank des Zahlers muss bei der Bank des Zahlungsempfängers anfragen, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der angegebene IBAN mit dem Kontoinhaber übereinstimmt und das Ergebnis dem Zahler mitteilen.
Die euro-V GmbH stellt den Finanzinstituten mit dem VOP-Gateway eine praktische und einfache Lösung für die VOP zur Verfügung.
Hierbei wird die euro-V durch Partner unterstützt:
Nach Übermittlung der Stammdaten an das VOP-Gateway antwortet es eigenständig auf externe Anfragen.
Die Abfrage erfolgt über dieselbe Schnittstelle wie bei externen Zahlungsempfängern. Die internen Anwendungen müssen daher nicht zwischen internen und externen Zahlungsempfängern unterscheiden.
Alternativ können auch die Transaktionen auf drei pain.001-Dateien, je nach Ergebnis der Prüfung aufgeteilt werden. Der Zahler kann dann entscheiden, welche der Dateien er autorisiert.
Das VOP-Gateway von euro-V ist so ein RVM mit den folgenden Eigenschaften:
Inkrafttreten des EPC-Rulebooks V1.0
EDS-Produktionsaufnahme
EDS-Pilotphase
Bereitstellung der VOP-Test-Infrastruktur
Bereitstellung der API-Spezifikationen für EDS
Auswahl des Betreibers für die VOP-Testumgebung, gegen die sich die Teilnehmer zertifizieren müssen
Eröffnung des Adherance-Prozesses
Veröffentlichung der EDS (EPC-Directory Service) Datenstruktur
Auslieferung des euro-V VOP-Gateway 1.0
Bereitstellung einer Testbank für das euro-V VOP-Gateway
Veröffentlichung der API-Spezifikationen des EPC
Veröffentlichung der API-Spezifikationen des EPC
Veröffentlichung des EPC-Rulebooks V1.0 und der API-Spezifikationen
Veröffentlichung der internen euro-V-Schnittstelle (REST) des VOP-Gateways
Ende der Konsultationsphase des EPC-Rulebooks V0.1
Inkrafttreten der „IP-Verordnung“
Veröffentlichung des EPC-Rulebooks V0.1 und Start der Konsultationsphase