Instant Payments-Europa

Der Zahlungsverkehr in der EU wird schrittweise auf Echtzeit umgestellt.

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Verordnung für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) in EURO wurde am 19.03.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 09.04.2024 in Kraft.  Damit sind die Weichen gestellt, damit Instant Payments (IP) innerhalb der EU zum Standard („new normal“) werden und die klassische SEPA-Überweisung ablösen.

Echtzeitüberweisungen noch in der Minderheit

Zahlungen in Echtzeit werden innerhalb von 10 Sekunden zwischen Auftraggeber und Empfänger durchgeführt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide beteiligte Banken am Instant Payments-System teilnehmen, was derzeit oft noch nicht der Fall ist. Das System ist zwar Ende 2017 eingeführt worden, allerdings auf freiwilliger Basis und ergänzend zum SEPA-Verfahren. Der Handlungsdruck war also zunächst nicht besonders hoch.

So verwundert es nicht, dass im ersten Quartal 2023 in Deutschland erst 14,38 Prozent der Banküberweisungen in Echtzeit getätigt wurden. Dabei sind viele Banken bereits auf das Empfangen von Sofortüberweisungen vorbereitet, es hapert allerdings an der Infrastruktur für das Versenden selbiger. Auf dieser Basis kommt eine verlässliche und flächendeckende Nutzung von Instant Payments kaum zustande.

EU bringt Payments per Gesetz voran

Geldbeträge in Echtzeit zu überweisen ist nicht nur für Verbraucher schnell und praktisch. Für Unternehmen verbessert sich dadurch auch der Cashflow erheblich, was zur Kostenreduzierung beiträgt. Hiervon profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelhändler. Schneller verfügbare Einnahmen sind auch zügiger für den Konsum oder für Investitionen einsetzbar. Auch weiteren digitalen Innovationen wird mit Echtzeitüberweisungen der Weg geebnet, denn Zahlungsdienstleister können beispielsweise neue mobile Zahlungsanwendungen entwickeln.

Durch die EU-Verordnung erhalten alle Verbraucher und Unternehmen jederzeit Zugang zu den Instant Payments. Höhere Gebühren als bei herkömmlichen Überweisungen – die in den meisten Fällen für Bankkunden ohnehin kostenlos sind – dürfen dabei von den Banken nicht genommen werden.

Auch das Vertrauen in Echtzeitüberweisungen wird gestärkt

Neben der Infrastruktur ist die Anwendungsbereitschaft der Verbraucher zentral für die Etablierung der Instant Payments als neuen Bezahlstandard. Das Thema Vertrauen möchte der Gesetzgeber daher gezielt fördern, indem er das Risiko von falschen Überweisungen deutlich reduziert. Vorgesehen ist ein Abgleich des Empfängernamens mit dem Inhabernamen des durch die IBAN angegebenen Kontos. Diese Prüfung soll in Echtzeit vor der Transaktion erfolgen, z. B. bei der Eingabe der Überweisungsdaten, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche (Name des Empfängers, z. B. der einer Behörde passt nicht zum IBAN, der zu dem Konto des Betrügers gehört) zu verhindern.

Perspektive: Wie schnell kommen die Instant Payments voran?

Um die Anforderungen an das Versenden und Empfangen von Sofortüberweisungen zu erfüllen, stellt die EU ausreichend Zeit zur Verfügung. Die passive Teilnahme (d. h. den  Empfang von Instant Payments) sollen EURO-Länder 9 Monate nach Inkrafttreten (09.01.2025) erfüllen, für die aktive Teilnahme am Instant Payments-System und den IBAN-Namensabgleich haben sie 18 Monate nach Inkrafttreten (09.10.2025) der Verordnung Zeit.

Lösungen für die Bankenwelt

Die euro-V-Gruppe stellt für Banken die notwendige Infrastruktur bereit, um den IBAN-Namensabgleich durchzuführen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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